19e RENCONTRE MONDIALE DES AMIS DE LA 2CV
PLATZORDNUNG
ARTIKEL 1 – Zugangsberechtigung
Um das Gelände zu betreten, sich zu platzieren und dort aufzuhalten, benötigt man eine Zugangsberechtigung, welche für die gesamte Dauer der Veranstaltung gelten wird.
Der Aufenthalt auf dem Gelände bedingt das Akzeptieren der Verfügungen dieser Platzordnung und sich dementsprechend zu verhalten.
Jede Person, die eine Zugangsberechtigung erhalten hat, nachfolgend Teilnehmer genannt, ist gehalten von der Platzordnung Kenntnis zu nehmen.
Jeder Teilnehmer muß jederzeit seine Anmeldung nachweisen können (Armband)
ARTIKEL 2 – Platzgeld
Das Entgelt für die Zugangsberechtigung ist am Empfang zu entrichten und berechtigt zum Einlass auf das Gelände.
Cheques, ausgestellt in Euro anderer europäischer Länder, können nicht angenommen werden (Bezahlung in Bar oder per Bankkarte).
ARTIKEL 3 - Zirkulation
Auf dem gesamten Gelände gilt eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf 10 Km/h.
Es gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung.
Entsprechend dem Gesetz müssen alle auf dem Gelände herumfahrenden Fahrzeuge, zugelassene genauso wie nicht angemeldete, haftpflichtversichert sein. Die Organisation 2 CV France 2011 kommt im Falle eines Unfalles nicht für Schäden auf.
Parkende Fahrzeuge dürfen nicht den Verkehr behindern, neu ankommende Teilnehmer nicht davon abhalten sich zu platzieren und bereits platzierte Teilnehmer stören. Die vom Veranstalter angebrachten Parkverbotsschilder sind zu respektieren.
ARTIKEL 4 - Platzierung
Die Teilnehmer dürfen sich nur auf den dafür vorgesehen Flächen niederlassen.
Die in Anspruch genommene Fläche darf inklusive Zelt und Fahrzeug nicht mehr als 36 m² betragen.
Der Verkauf jeglicher Produkte auf dem Camping-Areal ist untersagt
ARTIKEL 5 – Sicherheit und Rettungsdienste.
Ein Notdienst ist auf dem Gelände permanent anwesend. Er ist an seiner Rot-Kreuz-Fahne zu erkennen.
Das Baden auf dem Gelände ist vollständig untersagt.
Eltern haften für Ihre Kinder.
Feuer (Holz, Kohle, etc.) sind nur auf einem Grill erlaubt, vorbehaltlich eines behördlichen Verbotes. Feuerstellen auf dem Boden sind absolut untersagt. Nahe den Wasserstellen sind zum Grillen abgesicherte Stellen eingerichtet. Außerhalb dieser Örtlichkeiten ist jede Art von Holz- oder Kohlefeuer untersagt; Darunter fallen auch Grillgeräte. Feuerlöscher stehen den Teilnehmern zur Verfügung. Im Falle eines Brandes sind die Veranstalter unverzüglich zu benachrichtigen.
ARTIKEL 6 – Umweltschutz
Es befinden sich Abfallsammelstellen auf dem Gelände. Dort sind die Abfälle sortengetrennt zu deponieren: (Glas Plaste, Restmüll).
Es wird empfohlen unter den Motor des Fahrzeugs eine Pappe zu legen, um jegliche Umweltverschmutzung durch Öl zu vermeiden.
Auf dem Gelände darf nicht an den Fahrzeugen gebastelt oder repariert werden, dazu steht den Teilnehmern eine Garage zur Verfügung. Genauso ist es verboten, Fahrzeuge auf dem Gelände zu waschen.
Die Teilnehmer haben die Grünflächen, die Pflanzungen, Bäume und Wasserflächen zu respektieren, insbesondere, da das Gelände Natura 2000 klassifiziert ist. Es empfiehlt sich, sich dem Fluss als auch den Teichen nicht mehr als auf 5m zu nähern um die besondere Fauna nicht zu beeinträchtigen.
ARTIKEL 7 – Lärm
Aus Rücksicht vor den anderen Treffenteilnehmern ist Lärm, der aufgrund seiner Dauer, Häufigkeit oder Intensität die Ruhe der Nachbarn stört, untersagt. Darunter fallen u.a. Musik, Motorengeräusche, Bellen von Hunden etc. zwischen 22 h 00 bis7 h 00 morgens.
ARTIKEL 8 - Tiere
Hunde und andere Tiere dürfen nicht frei laufen gelassen werden, es besteht Leinenzwang, Hunde nach Kategorie 1+2 unterliegen der Maulkorbtragepflicht Tiere dürfen nicht alleine gelassen oder während der Abwesenheit der Verantwortlichen eingeschlossen werden.
Die Hinterlassenschaften der Tiere müssen eingesammelt werden und sind über die Abfalleimer zu entsorgen.
ARTIKEL 9 – Benehmen und Anlagen
Die Teilnehmer sind gehalten die ihnen zur Verfügung gestellten Anlagen zu respektieren und werden gebeten, alle Fehlfunktionen und Beschädigungen der Organisation zu melden.
Jede Beschädigung wird dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.
ARTIKEL 10 - Diebstahl
Die Organisation haftet in keinem Fall für Diebstahl auf dem Gelände.
Jeder Teilnehmer ist selber für sein Hab und Gut verantwortlich und sollte jedes verdächtige Verhalten den Verantwortlichen der Organisation melden. Zelte und Fahrzeuge sollten während Abwesenheit des Teilnehmers verschlossen sein.
ARTIKEL 11 – Geistiges Eigentum
Die Bezeichnung „2 CV France 2011", „Salbris 2011", genauso wie das Logo der Veranstaltung sind ausnahmslos Eigentum der Organisation „2 CV France 2011". Jede Verwendung egal in welcher Form ist ohne das Einverständnis der Association „2 CV France 2011" untersagt.
ARTIKEL 12 - Bekanntmachung
Diese Platzordnung ist am Empfang sowie dem Informationsstand angeschlagen und befindet sich auch in der Empfangstüte..
ARTIKEL 13 - Verstöße
Die Organisation behält sich das Recht vor, alle Personen die sich nicht an die Platzordnung gehalten haben und auch sonst jede Person, die die Veranstaltung in irgendeiner Art behindert, von der Veranstaltung auszuschließen.
Die Association 2 CV France 2011 lehnt jede Verantwortung im Falle eines Verstoßes gegen die Platzordnung ab.
Die Platzordnung ist von der Geschäftsführung der Association 2 CV France 2011 in Kraft gesetzt.
Eine Kopie ist bei der Gendarmerie und der Städtischen Polizei von Salbris hinterlegt.










